Im September dieses Jahres trat eine neue Regelung in Kraft: Lebens- und Futtermittelunternehmen sollen auf Verlangen innerhalb von 24 Stunden Informationen zur Rückverfolgbarkeit ihrer Ware elektronisch übermitteln können. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie der Forderung nach einer lückenlosen Chargenrückverfolgung ganz einfach nachkommen können.